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Die TBW bauen eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) und zertifizieren diese. Die Kundin oder der Kunde will sich an der Solaranlage beteiligen und erwirbt den künftig in dieser Solaranlage erzeugten Solarstrom während der technischen Lebensdauer der Anlage durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages (nachfolgend «Preis»). Der erworbene Anspruch auf Solarstrom wird der Kundin oder dem Kunden gutgeschrieben.

Wenn die Kundin oder der Kunde Solarstrom mit dem TBW-Bestelltalon bestellt, entstehen noch keine Rechtsansprüche und es kommt noch kein Vertrag zu Stande. Der Vertrag zwischen den TBW und der Kundin oder dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn die Kundin oder der Kunde nach Bestätigung durch die TBW den Rechnungsbetrag einbezahlt hat.

Die Kundin oder der Kunde kann sich an der Solaranlage beteiligen, wenn sie oder er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Wil
  • Nutzung des TBW-Verteilnetzes und
  • Jahresverbrauch < 100 MWh pro Verbrauchsstätte


Bis zur vollständigen Strommarktöffnung in der Schweiz hat die Kundin oder der Kunde diese Voraussetzungen auch während der Belieferung zu erfüllen, ansonsten wird die Belieferung eingestellt.

Durch die Bezahlung des Preises erwirbt die Kundin oder der Kunde eine feste Menge Solarstrom aus einer bestimmten Solaranlage während der Vertragsdauer. Die feste Menge Solarstrom bestimmt sich unabhängig von betrieblichen Einflüssen aufgrund einer Fläche in Quadratmetern der Solaranlage. Ein Quadratmeter Solaranlage entspricht einem festen Anspruch auf 80 kWh Solarstrom pro Jahr während der Vertragsdauer.

Die TBW liefern den Solarstrom durch eine Gutschrift auf der TBW-Stromrechnung der Kundin oder des Kunden zu Zeiten des Hochtarifes plus einen ökologischen Mehrwert (ÖMW). Der Preis des ökologischen Mehrwertes wird durch die TBW bestimmt und jährlich festgelegt.

Wenn die Strom-Gutschrift grösser ist als der Jahresverbrauch zu Zeiten des Hochtarifes, schreiben die TBW die überschüssige Menge Solarstrom zu Zeiten des Niedertarifes gut.

Wenn die Kundin oder der Kunde in einem Jahr insgesamt weniger Strom verbraucht als der Anspruch Solarstrom in einem Jahr, dann verfällt die überschüssige Menge.

Mit der Bestellung von Solar Community bezieht die Kundin oder der Kunde Energie aus einer bestimmten Solaranlage. Sie oder er schuldet weiterhin das Netznutzungsentgelt inkl. aller Abgaben.

Die TBW liefern den Solarstrom während 20 Jahren seit Inbetriebnahme der Solaranlage. Die TBW legen das Inbetriebnahmedatum der spezifischen Anlage in der Bestätigung für alle Kundinnen und Kunden einheitlich fest.

Die TBW stellen der Kundin oder dem Kunden den Preis für die Anzahl m2 an der Solar Community in Rechnung. 

Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Die Kundin oder der Kunde kann künftige Ansprüche auf Lieferung von DeineEnergie jeweils per 01. Januar eines jeden Jahres an Dritte übertragen, sofern diese Person die Voraussetzungen gemäss Ziffer 3 erfüllt.

Die Übertragung auf eine andere Person wird nur wirksam, wenn diese schriftlich dem Eintritt in diesen Vertrag zugestimmt hat und wenn die Kundin oder der Kunde die Übertragung des Vertrages auf die andere Person den TBW mindestens 30 Tage zum Voraus mitgeteilt hat.

Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Wil erhält die Kundin oder der Kunde weiterhin die Strom-Gutschrift von DeineEnergie auf der TBW-Stromrechnung.

Wenn die Kundin oder der Kunde aus der Stadt Wil auszieht, hat sie oder er das Recht, den Anspruch auf künftige Lieferungen von DeineEnergie an die TBW jeweils per 01. Januar zu verkaufen (nachfolgend «Rücknahmegarantie»).

Der Rückkaufpreis errechnet sich aufgrund des von der Kundin oder des Kunden bezahlten Preises für die Anzahl m2 an der Solar Community und der noch nicht verfallenen Vertragsdauer, d.h. nach Ablauf von 10 Jahren beträgt der Kaufpreis noch die Hälfte des von der Kundin oder des Kunden ursprünglich bezahlten Preises für «Deine Energie».

Die Rücknahmegarantie erlischt, sobald der Strommarkt vollständig geöffnet ist.

Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 9500 Wil.