Was sind die Voraussetzungen für die Bildung eines ZEV?
    - Nur aneinandergrenzende Parzellen dürfen teilnehmen (Unter gewissen Umständen auch über eine Strasse, eine Eisenbahntrasse oder ein Gewässer erlaubt)
 - Mindestens eine Parzelle muss an die Produktionsparzelle angrenzen
 - Die Eigenproduktionsleistung muss mind. 10 % der Anschlussleistung des ZEV betragen
 - Das Netz des Verteilnetzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden (allfällige Netzumbauten gehen zu Lasten des ZEV)
 

