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Gemeinsam Strom erzeugen & verbrauchen

Mit dem Ja zum Stromgesetz vom 9. Juni 2024 ist der Weg für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) geebnet

Sie produzieren selbst grünen Strom oder möchten auch ohne eigene PV-Anlage 100% Ökostrom beziehen? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie!

In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie gemeinsam mit anderen in Ihrer Umgebung nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen und nutzen. Dabei profitieren sowohl Stromerzeuger als auch Stromverbraucher von stabilen Strompreisen.

Die Verwaltung und Koordination dieser Gemeinschaften kann jedoch komplex und zeitaufwendig sein. Hier kommt die TBW ins Spiel. Unsere zukünftige Lösung bietet eine integrierte Plattform, welche sämtliche administrativen Prozesse rund um die Gründung, Teilnahme und Verwaltung von LEGs bündelt und digitalisiert.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Ab dem 1. Quartal 2025 werden die genauen regulatorischen Rahmenbedingungen durch Verordnungen festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Informationen darüber abfragen, ob Ihr Stromanschluss für die Teilnahme an einer LEG geeignet ist.

Die erste Gründung einer LEG ist für den 1. Januar 2026 geplant, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden wurden. 

Sind Sie daran interessiert, Teil einer LEG zu werden und aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann können Sie sich bereits jetzt unverbindlich registrieren. 

Melden Sie sich direkt über unser Anfrageformular an, wir werden Sie zum weiteren Vorgehen informieren.

Wie funktioniert eine LEG?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer/innen zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie innerhalb eines lokalen oder regionalen Netzwerks. Innerhalb einer LEG können die Mitglieder gemeinsam Energie erzeugen, speichern, nutzen und überschüssigen Strom in das Netz der Technischen Betriebe Wil einspeisen. Durch nachhaltige Energiekonzepte, die Energieerzeugung und -speicherung kombinieren, ist es möglich, einen hohen Grad an Energieautarkie zu erreichen. Eine LEG bietet zusätzlichen Mehrwert, indem überschüssig produzierte Energie geteilt und genutzt werden kann.

Eine LEG konzentriert sich auf erneuerbare Energieträger und fördert die Zusammenarbeit von Mitgliedern innerhalb einer Region. So können alle Teilnehmer/innen von 100% lokalem und grünem Strom profitieren.

Eine LEG wird in Summe weniger Strom erzeugen, als von allen Mitgliedern in einem Jahr verbraucht wird. Die Technischen Betriebe Wil liefern weiterhin den fehlenden Strom. Ihre Stromversorgung ist somit in jedem Fall gesichert und wird durch die Teilnahme an der LEG nachhaltiger.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine LEG gründen zu können?

Mindestens eine Solaranlage & 20% Eigenproduktion

Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, bereitstellen Ausserdem muss die LEG eine Mindestgrösse von 20% an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen.

Rechtliche Struktur & Organisation

Die LEG sollte eine Rechtsform wählen, die ihren Anforderungen entspricht. Eine einfache vertragliche Vereinbarung könnte die einfachste Lösung sein. Zudem sollte ein Vertreter bestimmt werden, der die Gesellschaft nach aussen repräsentiert.

Mindestens zwei Gründungsmitglieder

Eine LEG kann nur durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Mitgliedern ins Leben gerufen werden. Es ist immer angenehmer und produktiver, wenn man gemeinsam mit anderen engagierten Personen an einem Ziel arbeitet. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitglieder Privatpersonen oder Unternehmen sind.

Smart Meter

Nur durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der LEG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Auch ohne diese Zähler können Sie die LEG gründen. Wir installieren die benötigten SmartMeter für Sie.

Unsere Verantwortlichkeiten und Leistungen

LEG-Teilnehmende bleiben Kunden der TBW

Die Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei grundversorgten LEG-Teilnehmenden den zusätzlich benötigten Strom – den sogenannten «Reststrom» – zu liefern. Marktberechtigte Teilnehmende dagegen wählen selbst einen Lieferanten für den benötigten Reststrom. Für den Bezug des Reststroms wird der übliche Netznutzungstarif verrechnet.

Der Verteilnetzbetreiber ist auch für das Mess- und Informationswesen innerhalb einer LEG zuständig sowie für die Abrechnung des Reststroms, der Netznutzung und der Abgaben. Die TBW ist verpflichtet, alle Teilnehmenden der LEG mit einem Smart Meter auszustatten.

Abrechnung des internen Stroms

Die Abrechnung des intern abgesetzten Stroms liegt grundsätzlich in der Verantwortung der LEG bzw. des Produzenten. Bei Anwendung der Standardabrechnung – hierzu wird der interne Strom anteilsmässig auf den zeitgleichen Verbrauch der Teilnehmenden aufgeschlüsselt – kann die Abrechnung des internen Stroms als Dienstleistung durch die TBW erfolgen. Die Teilnehmenden der LEG können untereinander eine von der Standardabrechnung abweichende Aufteilung der internen Stromkosten vereinbaren. In diesem Fall erfolgt dann die Abrechnung des intern abgesetzten Stroms individuell durch die LEG oder deren Dienstleister.

Sie möchten lokal produzierten Strom beziehen, den lokal produzierten Strom verkaufen oder eine Elektrogemeinschaft gründen? Melden Sie sich direkt über unser Anfrageformular an. Wir werden Sie dann zum weiteren Vorgehen informieren.

Anmelden und bald mehr erfahren

Sind Sie daran interessiert, Teil einer LEG zu werden und aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann können Sie sich bereits jetzt unverbindlich registrieren.

Melden Sie sich direkt über unser Anfrageformular an, wir werden Sie zum weiteren Vorgehen informieren.

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Energiewirtschaft / Verkaufsberater

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